Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ladylight GmbH, FN: 488288x

(Stand: 17.11.2023)

 

 

1.Geltungsbereich

 

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen, Coaching und Schulungen durch die Ladylight GmbH (in der Folge „Ladylight“ genannt), 1230 Wien und allen daraus resultierenden Beziehungen zwischen Ladylight mit deren Vertragspartnern (Auftraggeber oder „AG“ oder Kunde) als Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss, Leistung und Stellvertretung/Zahlung

 

2.1 Der Umfang eines konkreten beauftragten Programms oder einer anderen Leistung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Angebote von Ladylight sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Anbot seitens Ladylight versendet wurde und der dort aufgelistete Preis vom Kunden am Bankkonto von Ladylight eingegangen ist (bei Ratenzahlungsmodellen mit dem Eingang der ersten Rate). Änderungen oder Ergänzungen des Angebots durch die AG sind nur wirksam, wenn Ladylight sie schriftlich akzeptiert. Der Kaufpreis ist daher im Voraus zu leisten. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.

Ladylight erbringt daher solange keine Dienstleistung, solange der angebotene Preis nicht bezahlt und damit kein Vertrag zustande gekommen ist.

2.2.Ladylight bietet ihren Kunden insbesondere die Teilnahme, Erbringung und Durchführung an Coachings, Seminaren und Beratungsleistungen online an. Die Coachings- und Beratungsdienstleistungen erfolgen, je nach Ihrer Buchung, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus den Angeboten.

2.2 Der Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag oder sonstigen Leistungsbeschreibungen (Website, etc.). Inhaltliche und/oder organisatorische Veränderungen der Leistungen durch Ladylight sind zulässig, sofern der Kern der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändert wird. Die zeitliche Abhaltung des Coachings liegt aber allein im Ermessen von Ladylight, welches sich an den Programmen zu orientieren hat.

2.3 Ladylight ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch von ihm ausgewählte MitarbeiterInnen oder Dritte (z.B. Kooperationspartner) durchführen zu lassen.

2.4 Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Ladylight zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der AG wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Ladylight anbietet.

2.5. Ladylight erbringt ihre Dienstleistungen grundsätzlich nur an Unternehmer iSd § 1 UGB. Mit Konsumenten wird nur ausnahmsweise ein Vertragsverhältnis begründet und ist dies gesondert zu vereinbaren. Jeder Kunde bestätigt daher mit der Vertragsannahme, dass es sich bei ihm um ein Unternehmen iSd § 1 UGB (Unternehmensgesetzbuch) handelt und dass kein Vorbereitungs- und/oder Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KSchG vorliegt.

2.6. Ladylight erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich Beratung, Vertrieb, Marketing und Persönlichkeitsentwicklung. Da der Erfolg der Maßnahmen auch vom Kunden selbst abhängt, schuldet und garantiert Ladylight keinen Erfolg. Ladylight zeigt Unterstützungsmaßnahmen auf.

2.7. Der Vertrag wird mit dem Unternehmen abgeschlossen, auch welches auch das Anbot ausgestellt wurde. Geschäftspartner desselben Unternehmens (bspw mehrere Geschäftsführer) schulden den Preis nur einmal. Dies gilt aber nicht für den Fall, dass der/die andere/n Geschäftsführer wiederum Geschäftsführer eines anderen Unternehmens ist/sind. Die Vertragsparteien haben daher über alle ihr Unternehmensstrukturen die von Ladylight begehrten Auskunft zu erteilen, widrigenfalls Ladylight berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz und/oder das zusätzliche Entgelt zu verlangen.

2.8. Für den Fall, dass der Vertrag doch mit einem Kunden als Konsumenten iSd KSchG abgeschlossen wurde, erbringt Ladylight seine Leistungen frühestens mit dem 15. Tag nach Vertragsabschluss. Dem Kunden als Konsumenten wird zudem ein Widerrufsformular und eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.

2.9. Eine nur teilweise Teilnahme am Programm oder ein vorzeitiges Verlassen des Programms entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

2.10. Ist Ratenzahlung vereinbart, so behält sich Ladylight bei Rückstand mit einer Rate vor, ihre Dienstleistung vorerst nicht zu erbringen. Sobald der Rückstand beglichen ist, hat Ladylight wieder die Dienstleistung zu erbringen, dies solange in der Folge die Ratenzahlungen wieder pünktlich und vollständig erfolgen. Alternativ kann Ladylight bei Rückstand mit einer Rate auch unter Androhung der Vertragsbeendigung unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten und das noch ausstehende Entgelt bis zum fiktiven Vertragsende sofort fordern.

2.11. Ladylight kann (muss aber nicht) dem Kunden im Abschlussgespräch der Vertragsanbahnung die Teilnahmemöglichkeit bei „€ 20.000,00 Zeitguthaben“ anbieten. Ladylight erklärt die Bedingungen hierzu. Nimmt der Kunde daran Teil, so unterstützt Ladylight den Kunden für 90 Tage unentgeltlich dabei, seinen Umsatz auf € 20.000,00 (binnen dieser 90 Tage) zu erhöhen. Erreicht der Kunde trotz Absolvierung aller erforderlicher Programme und Umsetzung aller erforderlichen Schritte dieses Ziel nicht, so verlängert sich die unentgeltliche Unterstützung für weitere 30 Tage. Erreicht der Kunde auch in diesen weiteren 30 Tagen das Umsatzziel von € 20.000,00 trotz Umsetzung und Inanspruch-nahme aller erforderlichen Maßnahmen nicht, so gibt es weitere 30 Tage unentgeltliche Unterstüt-zung von ladylight mit neuen Zielen und Maßnahmen (Meilensteine). Erreicht der Kunde die Meilen-steine, ist das Programm damit beendet.

Sollte der Kunde in den 30 Tagen die Meilensteine nicht umsetzen, dann fällt er aus dem Zeitgutha-ben nach Ablauf der 30 Tage heraus und hat die Wahl entweder mit der Hälfte des ursprünglichen Programmpreises (90 weitere Tage) weiterzumachen oder aufzuhören. Ein weiteres Coaching wird Ladylight dann erst nach Zahlungseingang fortsetzen.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

 

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben. Den Kunden trifft daher eine Mitwirkungspflicht.

3.2 Der Auftraggeber wird Ladylight auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Ladylight auf Anforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit/Loyalität

 

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität, was auch das Unterlassen der Weitergabe von – durch Ladylight bereitgestellten – Dokumenten an jeglichen Dritten umfasst.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von Ladylight zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

4.3. Kunden sind nicht berechtigt, mit eigenen Produkten oder Dienstleistungen oder Produkten und Dienstleistungen Dritte anlässlich der Kurse oder auf den von Ladylight zur Verfügung gestellten Medien hausieren zu gehen oder für diese zu werben oder sonst wie anzupreisen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt Ladylight zur umgehenden, außerordentlichen Vertragsauflösung, wobei das einbezahlte Entgelt bei Ladylight verbleibt und der Kunde keinen Anspruch auf Rückforderung hat. Bei Ratenzahlungen, die noch nicht vollständig vom Kunden bedient sind, ist Ladylight berechtigt, die noch offenen Raten einzufordern und geltend zu machen, der Kunde schuldet diese, wenn der Vertrag aus wichtigem Grund von Seiten der Ladylight aufgelöst wird.

4.4. Das Abwerben von Coaches/Mitarbeitern/Freelancern/Kunden von Ladylight, während des Pro-gramms und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Programm (un-abhängig davon, ob ein solches Ausscheiden aus dem Programm durch eine vorzeitige Kündigungoder einen erfolgreichen Abschluss erfolgt) weder direkt noch indirekt, durch Auftraggeber oder die-sen zurechenbaren Dritten ist untersagt und berechtigt Ladylight ebenfalls zur sofortigen, außeror-dentlichen Vertragsauflösung. Pkt 4.3. gilt sinngemäß. Der Begriff des Abwerbens umfasst unter an-derem, aber nicht nur, das in Kontakt treten, Ansprechen oder Ansprechversuche,

– zu dem Zweck oder in der Absicht, mit Ladylight zu konkurrieren, um die gleichen oder ähnlicheDienstleistungen zu erbringen, die Ladylight derzeit für diese Personen oder Unternehmen erbringt.

– um den Coach/Mitarbeiter/Freelancer von Ladylight zum Beendigen des Arbeitsverhältnisses oderBeschäftigungsverhältnisses zu verleiten oder dies tatsächlich durchzuführen;

3. um Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten oder Aufträge fürden Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen zu erbitten.

Für den Fall des Zuwiderhandelns hat der Auftraggeber Ladylight eine nicht dem Mäßigungsrechtunterliegende Vertragsstrafe von € 10.000,00 pro Verstoß zu bezahlen. Dies ungeachtet eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruchs von Ladylight.

 

5. Schutz des geistigen Eigentums

 

5.1 Die Urheberrechte an den von Ladylight und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Pro-gramme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ver-bleiben bei Ladylight Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsver-hältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden, nicht aber für eigeneVortragstätigkeiten und ähnliches des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt,das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Ladylight zu vervielfältigenund/oder zu verbreiten. Für den Fall des Zuwiderhandelns hat der Auftraggeber Ladylight eine nichtdem Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe von € 5.000,00 pro Verstoß zu bezahlen. Dies un-geachtet eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruchs von Ladylight.

Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftungvon Ladylight – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

5.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Ladylight zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

6. Gewährleistung/ Haftung / Schadenersatz / Unterbleiben der Dienstleistung

6.1 Da der Erfolg von Organisationsentwicklungs-, Seminar- und Coachingleistungen zu einem großen Teil vom Engagement des Kunden abhängt, übernimmt Ladylight keine Gewährleistung für einen mit der Leistungserbringung beabsichtigten Erfolg für die genannten Leistungen.

6.2 Ladylight haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Ladylight beigezogene Dritte zurückgehen.

6.3 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

6.4 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

6.5 Sofern Ladylight das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Ladylight diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

6.6 Unterbleibt die Dienstleistung von Ladylight aus Gründen, die ihre Sphäre im Bereich des AG haben, so steht Ladylight das gesamte (restliche), vereinbarte Entgelt zu, muss (und kann) aber keine Leistung mehr erbringen.

 

7. Geheimhaltung / Datenschutz /Bewertungen

 

7.1 Ladylight und der AG verpflichten sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

7.2 Weiters verpflichtet sich Ladylight über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

7.3 Ladylight ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.

7.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

7.5 Ladylight ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet Ladylight dafür Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, eingeholt worden sind.

7.6.Die Kunden und ihnen zurechenbare Dritte sind nicht berechtigt, Chatverläufe mit Ladylight –egal in welchem Medium – , sowie Folien/Unterlagen/Videos/Texte – egal auf welchem Medium diese bereit gestellt werden, zu vervielfältigen (sei es auch durch Screenshots) oder anderen Personenzur Verfügung zu stellen.

7.7. Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Ladylight (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Ladylight zu wahren. Ladylight ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Ladylight innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von Ladylight abzuwerben.

7.8. Ladylight weist gemäß Artikel 13 DSGVO auf folgendes hin: Die Online-Caochings finden über den Videokonferenzdienst Zoom statt. Dabei werden Ihre personenbezogenen Daten (E-Mail-Adresse, Name, Videoübertragungsdaten, Anwesenheitsdaten) durch die Zoom Video Communications, Inc. 55 Almaden Blvd, Suite 600, San Jose, CA 95113 in den USA und in unserem Auftrag verarbeitet. Die Rechtsgrundlage folgt aus Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO i.V.m. Ihrem Dienstleistungsvertrag mit Ladylight. Die Durchleitung der Daten durch einen Anbieter mit Sitz in den USA ist gemäß Artikel 45 Absätze 1 und 9 DSGVO i.V.m. dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 gerechtfertigt. Ladylight weist Sie darauf hin, dass es Ihnen strengstens untersagt ist, Screenshots, Video- oder Tonaufzeichnungen von dem Chapter-Treffen anzufertigen und/oder zu verbreiten.

Die Chat-Verläufe werden gespeichert. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. Artikel 5 Absatz 2 DSGVO. Nach diesen Vorschriften darf Ladylight Daten verarbeiten, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Nach Artikel 5 Absatz 2 DSGVO ist Ladylight verpflichtet, zu dokumentieren, dass im Chat-Verlauf auf die Datenschutzerklärung zur Durchführung des Meetings hingewiesen wurde. Das geht nur mit Speicherung des Chats.

7.9. Weitere datenschutzrechtliche Informationen finden Sie unter https://www.ladylight.com/datenschutz

 

8. Termine/Veranstaltungen

 

8.1 Die Terminvergabe erfolgt online über einen Link, welchen der Kunde vorab zur Verfügung gestellt bekommt. Der Kunde hat die Terminvereinbarung selbstständig zu treffen. Vereinbarte Termine sind vom Kunden einzuhalten. Sollte die Terminwahrnehmung für den Kunden aufgrund wichtiger Gründe zB Krankheit, Todesfall (nicht aber Urlaub) und dergleichen nicht wahrnehmbar sein, hat er dies Ladylight mitzuteilen und die Stornierung vorzunehmen. Gebuchte, aber nicht wahrgenommene Termine (außer wichtigen Grund mit Bekanntgabe) gelten als von Ladylight zur Verfügung gestellt und vom Kunden wahrgenommene Termine, sohin als zumindest teilweise Vertragserfüllung durch Ladylight.

8.2 Kann ein Termin zur Leistungserbringung durch Ladylight nicht eingehalten werden, so ist Ladylight berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche einen Ersatztermin zu benennen.

8.3. Für den Fall, dass Ladylight Veranstaltungen anbietet oder abhält gilt, dass Veranstaltungen sowohl in oder außerhalb von Österreich stattfinden können. Reisekosten, Ortstaxen, Übernachtungskosten und dergleichen werden von Ladylight nicht übernommen. Ladylight stellt den Meetingraum und die Veranstaltung – wenn nichts anderes vereinbart ist – kostenlos zur Verfügung

 

9. Dauer des Vertrages/Vertragsbeendigung

 

9.1 Der jeweilige Vertrag endet ordentlich mit der Leistungserbringung laut Programm durch Ladylight oder nach Ablauf der vereinbarten Zeit.

9.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Ein-haltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen;

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt;

– wenn der Kunde in Zahlungsverzug (Rückstand von 2 Raten) gerät

– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Kunden, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermö-gensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren;

– wenn sich herausstellt, dass der Kunde wider seine Zusage ein Verbraucher iSd KSchG ist;

– wenn der Kunde gegen seine Mitwirkungspflicht verstößt, andere Kunden während oder auch außerhalb des Coachings stört, beleidigt oder herunterzieht;

– wenn der Kunde Ladylight, deren Gesellschafter/Geschäftsführer oder von ihr eingesetzte Mitar-beiter/Dritte abfällig und unsachlich behandelt, bewertet oder sich unbegründet negativ äußert, fer-ner bei sämtliche Handlungen, die einer Verleumdung, Herabwürdigung, Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung und dergleichen erfüllen oder nahekommen.

9.3. Der Kunde ist berechtigt den Vertrag mit Ladylight bis zur Erbringung der ersten Leistung durch Ladylight (zB Freischaltung für die Facebook-Gruppe, Willkommenscoaching, usw..) gegen Zahlung einer Stornogebühr von 10% des Vertragspreises zu stornieren – sofern nichts anderes vereinbart wurde; der Kunde erhält also 90% zurück bzw. muss auf 10% aufzahlen. Ab Erbringung der ersten Leistung durch Ladylight ist ein Vertragsausstieg nur noch gegen Zahlung des kompletten, vereinbarten Kaufpreises möglich respektive erhält der Kunde nichts vom Kaufpreis zurückersetzt.

9.4 Eine berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Kunden beendet den Vertrag ex nunc, bis dahin geleistete Zahlungen sind von Ladylight nicht zurückzuerstatten.Eine berechtigte außerordentliche Kündigung durch Ladylight berechtigt diese das restliche, verein-barte Entgelt bis zum fiktiven Vertragsende vom Kunden zu fordern und entbindet Ladylight ex nunc von der Erbringung weiterer Dienstleistungen an den Kunden. Bei vorzeitiger Beendigung der/eines der Programme KUNDEN IN HÜLLE UND FÜLLE, MONEY BOOSTER, CLOSER AUSBILDUNG, MAGNETIC BRILLIANCE MASTERMIND oder GELDMAGNET MASTERMIND ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die ihm von Ladylight zur Verfügung gestellten Unterlagen anderweitig zu verwenden, zu vervielfältigen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

10.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Ladylight. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Ladylight zuständig. Als Gerichtssprache gilt Deutsch als vereinbart.