der Ladylight GmbH für Premiumprogramme, Coachings, Trainings, Masterminds, Seminare und sonstige Begleitungsleistungen
Ladylight GmbH, Perfektastraße 61/7/2, 1230 Wien, Österreich
FN 488288x · UID ATU73197818
Stand: 25. September 2026
Diese AGB gelten grundsätzlich für Verträge mit Unternehmern. Der konkrete Leistungsumfang, die Programmdauer, die Vergütung sowie allfällige individuelle Zusatzvereinbarungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Bestellformular, Checkout oder einer sonstigen Individualvereinbarung. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB im Widerspruchsfall vor.
1. Geltungsbereich und Unternehmerstatus
1.1 Diese AGB gelten für die Erbringung von Coaching-, Trainings-, Schulungs-, Mentoring-, Mastermind-, Seminar-, Workshop-, Community- und sonstigen Begleitungsleistungen durch die Ladylight GmbH („Ladylight“) sowie für damit verbundene digitale Inhalte, Vorlagen und Mitgliederbereiche.
1.2 Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen zwischen Ladylight und dem Kunden, soweit bei deren Abschluss wirksam auf diese AGB Bezug genommen wird.
1.3 Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Ladylight ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Ladylight erbringt ihre Premiumprogramme grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er den Vertrag für Zwecke seines Unternehmens abschließt und – soweit zutreffend – kein Vorbereitungs- oder Gründungsgeschäft vorliegt, auf das zwingendes Verbraucherschutzrecht Anwendung findet.
1.5 Verträge mit Verbrauchern werden nur aufgrund ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung geschlossen. In diesem Fall bleiben sämtliche zwingenden Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere gesetzliche Rücktritts- und Informationsrechte, unberührt.
2. Vertragsabschluss, Leistungsumfang, Leistungserbringung und Zahlung
2.1 Der Umfang des konkret gebuchten Programms oder einer sonstigen Leistung wird im jeweiligen Angebot, Bestellformular, Checkout oder einer Individualvereinbarung festgelegt. Angebote von Ladylight sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots, Abschluss des Checkouts oder Zahlung des vereinbarten Entgelts beziehungsweise bei Ratenzahlung der ersten Rate zustande. Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden.
2.3 Ladylight kann Leistungen insbesondere online und in Form von Live-Calls, 1:1-Terminen, Gruppenformaten, Trainings, Workshops, Q&A-Formaten, Feedback, Community-Austausch, Veranstaltungen, Vorlagen, Aufzeichnungen, digitalen Inhalten und Mitgliederbereichen erbringen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Angebot.
2.4 Ladylight ist berechtigt, Mitarbeiter, Coaches, Freelancer, Kooperationspartner oder sonstige geeignete Dritte zur Leistungserbringung einzusetzen.
2.5 Ladylight darf Termine, Coaches, Plattformen, Abläufe, Inhalte und organisatorische Details ändern, soweit dadurch der Kern der vereinbarten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person, Plattform oder unveränderte technische Ausgestaltung besteht nur bei ausdrücklicher Individualvereinbarung.
2.6 Eine nur teilweise Teilnahme, das vorzeitige Verlassen eines Programms oder die Nichtinanspruchnahme ordnungsgemäß angebotener Leistungen befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
2.7 Der Vertrag wird mit dem Unternehmen abgeschlossen, auf welches das Angebot beziehungsweise die Rechnung ausgestellt ist. Sind mehrere Personen für dasselbe Unternehmen tätig, entsteht dadurch grundsätzlich keine zusätzliche Programmlizenz. Nutzt eine teilnehmende Person Leistungen von Ladylight zugleich für ein weiteres rechtlich selbständiges Unternehmen, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Der Kunde hat auf berechtigte Anfrage die für die Zuordnung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen.
2.8 Ist Ratenzahlung vereinbart, handelt es sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – lediglich um eine Zahlungsmodalität für den Gesamtpreis und nicht um monatlich einzeln kündbare Teilleistungen.
2.9 Bei Zahlungsverzug ist Ladylight berechtigt, nach Mahnung und angemessener Nachfrist Leistungen, Zugänge und weitere Termine bis zur vollständigen Begleichung des Rückstands auszusetzen. Nach Zahlung des Rückstands werden die noch geschuldeten Leistungen im Rahmen der verbleibenden beziehungsweise angemessen angepassten Programmdurchführung fortgesetzt.
2.10 Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug kann Ladylight nach Setzung einer angemessenen Nachfrist aus wichtigem Grund kündigen und die nach Gesetz und Vertrag bestehenden Ansprüche geltend machen. Gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige Betreibungs- und Einbringungskosten bleiben unberührt.
3. Charakter der Leistung; unternehmerisches Training und Umsetzungsbegleitung; kein Erfolg geschuldet
3.1 Gegenstand der Premiumprogramme sind Trainings-, Schulungs-, Informations-, Mentoring- und Umsetzungsbegleitungsleistungen für Unternehmer. Vermittelt werden insbesondere allgemeine Methoden, Strategien, Erfahrungswerte, Vorgehensweisen und Vorlagen zu Positionierung, Marketing, Vertrieb, Angebotsentwicklung, Kommunikation, persönlicher Umsetzung und damit zusammenhängenden unternehmerischen Themen.
3.2 Die vermittelten Inhalte beruhen auf von Ladylight entwickelten Trainings- und Umsetzungskonzepten. In Live-Calls, 1:1-Terminen, Feedbackformaten, Q&A-Formaten und Communities können die Inhalte anhand von Fragen, Beispielen und Umsetzungsständen der Teilnehmer erläutert und deren Anwendung begleitet werden.
3.3 Nicht Vertragsgegenstand sind Rechts-, Steuer-, Finanz-, Medizin- oder sonstige gesetzlich reglementierte Fachleistungen, soweit diese nicht im Einzelfall ausdrücklich durch hierzu befugte Personen gesondert vereinbart werden. Insbesondere wird durch diese AGB keine Befugnis zu einer gesetzlich reglementierten Tätigkeit behauptet oder begründet.
3.4 Ladylight schuldet – vorbehaltlich ausdrücklich vereinbarter freiwilliger Zusatzleistungen – keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Kunden-, Lead-, Termin-, Abschluss- oder Reichweitenzahlen garantiert.
3.5 Der Kunde bleibt für seine unternehmerischen Entscheidungen, die rechtliche Zulässigkeit seines Geschäftsmodells und die konkrete Umsetzung der vermittelten Inhalte selbst verantwortlich.
4. Freiwilliges Add-On: „20.000 € Umsatz in 90 Tagen“
4.1 Ladylight kann – muss aber nicht – einem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung oder im jeweiligen Angebot die Teilnahme am freiwilligen Add-On „20.000 € Umsatz in 90 Tagen“ anbieten. Das Add-On gilt nur, wenn dessen Teilnahme ausdrücklich vereinbart wurde. Ladylight erläutert dem Kunden die für das Add-On geltenden Voraussetzungen und erforderlichen Mitwirkungsschritte.
4.2 Bei wirksamer Teilnahme unterstützt Ladylight den Kunden während der ersten 90 Tage im Rahmen des vereinbarten Programms dabei, das vereinbarte Umsatzziel von insgesamt 20.000 € innerhalb dieses Zeitraums zu erreichen. Das Add-On stellt keine Geld-zurück-Garantie und keine Zusage dar, dass der Umsatz tatsächlich erreicht wird.
4.3 Erreicht der Kunde das Umsatzziel trotz vollständiger Absolvierung der für ihn vorgesehenen Programmbestandteile und Umsetzung der im Rahmen des Add-Ons vereinbarten erforderlichen Schritte innerhalb der ersten 90 Tage nicht, verlängert Ladylight die Begleitung im hierfür vorgesehenen Umfang zunächst um weitere 30 Tage ohne zusätzliches Programmentgelt.
4.4 Wird das Umsatzziel auch innerhalb dieser zusätzlichen 30 Tage trotz fortgesetzter Mitwirkung und Umsetzung nicht erreicht, erhält der Kunde weitere 30 Tage Begleitung ohne zusätzliches Programmentgelt. Für diesen Zeitraum können gemeinsam neue konkrete Umsetzungsziele und Meilensteine festgelegt werden.
4.5 Erreicht der Kunde die vereinbarten Meilensteine, endet das freiwillige Add-On mit Ablauf des jeweiligen Zusatzzeitraums. Setzt der Kunde die vereinbarten erforderlichen Maßnahmen beziehungsweise Meilensteine nicht um oder nimmt er die hierfür vorgesehenen Leistungen nicht in Anspruch, endet das freiwillige Add-On nach Ablauf des betreffenden Zusatzzeitraums.
4.6 Nach Ende des freiwilligen Add-Ons kann Ladylight dem Kunden anbieten, für weitere 90 Tage zu einem Entgelt in Höhe von 50 % des ursprünglichen Programmpreises weiterzumachen. Ein Anspruch des Kunden auf dieses Folgeangebot besteht nur, soweit dies im ursprünglichen Angebot ausdrücklich vorgesehen wurde. Eine weitere entgeltliche Begleitung beginnt erst nach Zustandekommen der entsprechenden Vereinbarung und Zahlung des vereinbarten Entgelts.
4.7 Abweichende oder ergänzende Voraussetzungen des Add-Ons im individuellen Angebot, Bestellformular oder einer schriftlichen Zusatzvereinbarung gehen diesem Abschnitt vor. Insbesondere können dort konkrete Mitwirkungspflichten, Fristen, Nachweise und Berechnungsmethoden für den maßgeblichen Umsatz festgelegt werden.
5. Abgrenzung zu Fernunterricht, Ausbildung und Fernstudium
5.1 Vertragsgegenstand ist kein staatlich oder sonstig anerkannter Studiengang und keine Vorbereitung auf einen staatlichen Bildungsabschluss oder eine staatliche Prüfung. Ladylight schuldet keinen staatlich anerkannten Abschluss und kein entsprechendes Zeugnis.
5.2 Die digitalen Inhalte, Videos, Aufzeichnungen, Vorlagen, Checklisten und sonstigen Materialien unterstützen die Trainings- und Umsetzungsbegleitung. Der konkrete Vertrag ist nach seinem tatsächlich vereinbarten und durchgeführten Leistungsinhalt zu beurteilen.
5.3 Soweit Live- und Feedbackformate angeboten werden, dienen diese insbesondere der Erläuterung der vermittelten Methoden, der Beantwortung von Teilnehmerfragen, dem Erfahrungsaustausch und der Begleitung der unternehmerischen Umsetzung. Eine schulische Benotung, Prüfung oder ein staatlich anerkannter Leistungsnachweis ist nicht geschuldet.
5.4 Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche, die aufgrund der tatsächlichen Ausgestaltung eines konkreten Programms anwendbar sind, werden durch die Bezeichnung oder Beschreibung der Leistung in diesen AGB nicht ausgeschlossen.
6. Mitwirkungs-, Informations- und Eigenverantwortungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde sorgt für angemessene organisatorische und technische Rahmenbedingungen und wirkt in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang mit.
6.2 Der Kunde stellt Ladylight auf berechtigte Anfrage diejenigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung, die zur Durchführung des vereinbarten Programms erforderlich sind. Dies gilt auch für während der Zusammenarbeit neu bekannt werdende Umstände, soweit sie für die vereinbarte Leistung relevant sind.
6.3 Der Kunde informiert Ladylight, soweit für die konkrete Zusammenarbeit erforderlich, über parallel eingesetzte Dienstleister, Trainings oder Maßnahmen, wenn deren Tätigkeit die Umsetzung des Programms wesentlich beeinflussen kann.
6.4 Der Kunde ist für die technische Ausstattung, Internetverbindung, Zugänge zu eigenen Systemen und die Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich.
6.5 Verzögerungen oder Leistungshindernisse aus der Sphäre des Kunden begründen grundsätzlich keinen Rückzahlungsanspruch für von Ladylight ordnungsgemäß angebotene Leistungen. Soweit erforderlich, können Leistungsfristen angemessen angepasst werden.
7. Loyalität, Community, Eigenwerbung und Abwerbeschutz
7.1 Die Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit über die jeweils andere Partei oder andere Teilnehmer bekannt werden, vertraulich und wahren die berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei.
7.2 Der Kunde darf von Ladylight bereitgestellte interne Dokumente, Inhalte oder nicht öffentliche Informationen nicht ohne Berechtigung an Dritte weitergeben.
7.3 Kunden dürfen innerhalb von Ladylight-Calls, Veranstaltungen, Gruppen, Communities oder sonstigen von Ladylight bereitgestellten Medien ohne vorherige Zustimmung von Ladylight nicht systematisch für eigene oder fremde Produkte und Dienstleistungen werben, Teilnehmer ungefragt akquirieren oder vergleichbare Vertriebsaktivitäten betreiben.
7.4 Bei einem erheblichen Verstoß gegen Ziffer 7.3 ist Ladylight nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Zugang zu der betreffenden Community oder Veranstaltung zu sperren. Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann eine außerordentliche Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund zulässig sein. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben nach Maßgabe des anwendbaren Rechts unberührt.
7.5 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach Mitarbeiter, Coaches und Freelancer von Ladylight, mit denen er im Rahmen des Programms wesentlichen Kontakt hatte, nicht gezielt zum Wechsel aus ihrer Zusammenarbeit mit Ladylight zu veranlassen oder unmittelbar für gleiche oder vergleichbare Leistungen abzuwerben.
7.6 Ebenso ist die gezielte Abwerbung anderer Ladylight-Kunden innerhalb der von Ladylight bereitgestellten Gruppen, Communities, Calls oder Veranstaltungen zu konkurrierenden Angeboten untersagt. Allgemeine, nicht gezielt an Ladylight-Kunden gerichtete Werbung außerhalb dieser Bereiche bleibt unberührt.
7.7 Eine allgemeine, nicht gezielt an Ladylight-Mitarbeiter, Coaches oder Freelancer gerichtete Stellenausschreibung gilt nicht als Abwerbung. Eine Zusammenarbeit ist außerdem zulässig, wenn Ladylight zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
7.8 Bei schuldhaftem Verstoß gegen Ziffer 7.5 oder 7.6 kann Ladylight eine Vertragsstrafe von 10.000 € je nachgewiesenem Abwerbefall verlangen. Die Vertragsstrafe unterliegt dem gesetzlich vorgesehenen richterlichen Mäßigungsrecht. Ein nachgewiesener darüber hinausgehender Schaden kann unter Anrechnung der Vertragsstrafe geltend gemacht werden.
8. Schutz des geistigen Eigentums, Aufzeichnungen und Account-Sharing
8.1 Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Rechte an von Ladylight oder ihren Mitarbeitern beziehungsweise beauftragten Dritten geschaffenen oder bereitgestellten Inhalten verbleiben bei Ladylight beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber. Dies umfasst insbesondere Trainings, Videos, Aufzeichnungen, Präsentationen, Skripte, Texte, Vorlagen, Analysen, Konzepte, Programme, Leistungsbeschreibungen, Funnels, Anzeigen, Automationen, Grafiken und sonstige Unterlagen.
8.2 Der Kunde erhält, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigene vertragsgemäße unternehmerische Umsetzung. Die Nutzung zur Durchführung eigener Trainings für Dritte, die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Unterlizenzierung, Weiterveräußerung oder Erstellung konkurrierender Produkte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Ladylight nicht zulässig.
8.3 Insbesondere dürfen Chatverläufe mit Ladylight sowie nicht öffentliche Folien, Unterlagen, Videos, Texte und sonstige Inhalte nicht ohne Berechtigung vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst auch Screenshots sowie Video- oder Tonaufzeichnungen von nicht öffentlichen Calls, soweit keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt oder eine gesetzliche Berechtigung besteht.
8.4 Programm-, Community- und Plattformzugänge sind personenbezogen beziehungsweise auf die ausdrücklich vereinbarten Nutzer beschränkt. Account-Sharing mit nicht autorisierten Dritten ist untersagt.
8.5 Bei schuldhafter erheblicher Verletzung der Ziffern 8.1 bis 8.4 kann Ladylight eine Vertragsstrafe von 5.000 € je Verstoß verlangen. Die Vertragsstrafe unterliegt dem gesetzlich vorgesehenen richterlichen Mäßigungsrecht. Ein nachgewiesener darüber hinausgehender Schaden kann unter Anrechnung der Vertragsstrafe geltend gemacht werden.
8.6 Eine erhebliche Verletzung dieser Schutzrechte kann Ladylight zur außerordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz, berechtigen.
9. Vertraulichkeit sowie Preis- und Konditionengeheimnis
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, nicht allgemein bekannte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige ausdrücklich oder nach den Umständen als vertraulich erkennbare Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
9.2 Als vertrauliche kaufmännische Informationen von Ladylight gelten insbesondere individuell angebotene oder verhandelte Preise, Rabatte, Ratenpläne, Sonderkonditionen, Bonusvereinbarungen, interne Kalkulationen, individuelle Angebotsunterlagen sowie nicht öffentlich kommunizierte Vertragsbedingungen („vertrauliche Konditionen“).
9.3 Der Kunde darf vertrauliche Konditionen ohne vorherige Zustimmung von Ladylight nicht öffentlich verbreiten oder unberechtigten Dritten zugänglich machen. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung individueller Preis-, Rabatt-, Raten- oder Sonderkonditionen in öffentlich zugänglichen Bewertungen, Social-Media-Beiträgen, Foren, Videos oder vergleichbaren Veröffentlichungen.
9.4 Das Vertraulichkeitsgebot gilt nicht für Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt sind, die der Kunde unabhängig und rechtmäßig erhalten hat oder deren Offenlegung gegenüber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Behörden, Gerichten, Banken, Versicherungen oder sonstigen zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern beziehungsweise aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
9.5 Diese Regelung untersagt keine wahrheitsgemäße Meinungsäußerung oder sachliche Bewertung der Leistung als solche. Gesetzliche Rechte zur Rechtsverfolgung, Beweissicherung, Anzeige oder Offenlegung gegenüber zuständigen Stellen bleiben unberührt. Unwahre Tatsachenbehauptungen, rechtswidrige Schmähungen, Kreditschädigungen oder die unberechtigte Offenlegung tatsächlich vertraulicher Geschäfts- und Konditioneninformationen bleiben nach Maßgabe des anwendbaren Rechts unzulässig.
9.6 Bei schuldhafter Verletzung des Preis- und Konditionengeheimnisses nach Ziffer 9.2 und 9.3 kann Ladylight eine Vertragsstrafe von 2.500 € je Verstoß verlangen. Die Vertragsstrafe unterliegt dem gesetzlich vorgesehenen richterlichen Mäßigungsrecht. Ein nachgewiesener darüber hinausgehender Schaden kann unter Anrechnung der Vertragsstrafe geltend gemacht werden.
10. Datenschutz und Daten anderer Personen
10.1 Ladylight verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung, Abrechnung, Kommunikation, Rechtsverteidigung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzvorschriften und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Ladylight.
10.2 Soweit der Kunde Ladylight personenbezogene Daten Dritter zur Nutzung im Rahmen der vereinbarten Leistung übermittelt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Übermittlung und die von ihm veranlasste Verarbeitung rechtmäßig erfolgen.
10.3 Soweit Ladylight personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gelten zusätzlich die hierfür vereinbarten Regelungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
10.4 Für einzelne Leistungen können technisch erforderliche Drittanbieter und Plattformen eingesetzt werden. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und internationale Datenübermittlungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung beziehungsweise einer anwendbaren Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
11. Gewährleistung, Haftung und unternehmerische Eigenverantwortung
11.1 Aufgrund der Abhängigkeit wirtschaftlicher Ergebnisse von zahlreichen Umständen, insbesondere Markt, Angebot, Preisgestaltung, Nachfrage, Werbebudget, Umsetzung und Mitwirkung des Kunden, übernimmt Ladylight keine Gewährleistung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Abschnitt 4 über ein ausdrücklich vereinbartes freiwilliges Add-On bleibt unberührt.
11.2 Ladylight haftet unbeschränkt für vorsätzlich verursachte Schäden sowie in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist. Zwingende Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt unberührt.
11.3 Für grob fahrlässig verursachte Schäden haftet Ladylight nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung im unternehmerischen Verkehr ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11.4 Soweit gesetzlich zulässig und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, haftet Ladylight nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder reine Erwartungsschäden.
11.5 Ladylight haftet nicht für die eigenverantwortlichen unternehmerischen Entscheidungen des Kunden oder für Ausfälle, Sperren, Richtlinienänderungen oder sonstige Maßnahmen unabhängiger Drittplattformen, soweit Ladylight diese nicht zu vertreten hat.
11.6 Soweit Ladylight zur Leistungserbringung Dritte einsetzt und dem Kunden unmittelbar durchsetzbare Ansprüche gegen einen solchen Dritten zustehen oder wirksam abgetreten werden können, wird Ladylight den Kunden im zumutbaren Umfang bei der Geltendmachung unterstützen. Zwingende eigene Haftung von Ladylight bleibt unberührt.
12. Termine, No-Shows und Veranstaltungen
12.1 Termine können insbesondere über einen von Ladylight bereitgestellten Buchungslink vereinbart werden. Der Kunde ist für die rechtzeitige Buchung der ihm zustehenden Termine verantwortlich, soweit das konkrete Angebot nichts anderes bestimmt.
12.2 Vereinbarte Termine sind einzuhalten. Kann der Kunde einen Termin aus wichtigem Grund, etwa aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignisses, nicht wahrnehmen, hat er Ladylight möglichst frühzeitig zu informieren und den Termin nach den vorgesehenen Abläufen zu stornieren beziehungsweise zu verschieben.
12.3 Gebuchte, ohne rechtzeitige Mitteilung nicht wahrgenommene Termine gelten als von Ladylight ordnungsgemäß angeboten und grundsätzlich als verbraucht, sofern nicht im Einzelfall ein wichtiger Grund nachgewiesen wird oder etwas anderes vereinbart wurde.
12.4 Kann Ladylight einen Termin nicht einhalten, darf Ladylight einen angemessenen Ersatztermin anbieten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsregelungen dieser AGB.
12.5 Präsenzveranstaltungen können in oder außerhalb Österreichs stattfinden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Kunde seine Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Ortstaxen- und sonstigen persönlichen Nebenkosten selbst.
13. Laufzeit, Vertragsbeendigung und Folgen der Beendigung
13.1 Der jeweilige Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung beziehungsweise mit Ablauf der vereinbarten Programmdauer, sofern keine Verlängerung oder Anschlussvereinbarung getroffen wird.
13.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei behebbaren Vertragsverletzungen ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Abmahnung beziehungsweise Nachfrist zu setzen, soweit dies nicht aufgrund der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist.
13.3 Ein wichtiger Grund für Ladylight kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Nachfrist erhebliche Zahlungsrückstände nicht begleicht, wesentliche Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt, andere Teilnehmer erheblich stört oder beleidigt, Schutzrechte von Ladylight verletzt, unzulässig abwirbt, schwerwiegend gegen Community-Regeln verstößt oder Ladylight beziehungsweise deren Mitarbeiter rechtswidrig bedroht, beleidigt, verleumdet oder kreditschädigende unwahre Tatsachen verbreitet. Sachliche Kritik und zulässige Meinungsäußerungen stellen für sich allein keinen wichtigen Grund dar.
13.4 Eine einseitige Nichtteilnahme oder der bloße Wunsch, ein wirksam gebuchtes befristetes B2B-Programm nicht weiter zu nutzen, beendet den Vertrag nicht und lässt die vereinbarte Zahlungspflicht grundsätzlich unberührt.
13.5 Soweit Ladylight dem Kunden ausdrücklich ein freiwilliges vertragliches Stornorecht vor Beginn der ersten Leistung eingeräumt hat, gelten die im Angebot festgelegten Bedingungen. Fehlt dort eine abweichende Regelung, kann Ladylight bis zur ersten Leistungserbringung einer Vertragsaufhebung gegen eine Stornogebühr von 10 % des vereinbarten Programmpreises zustimmen. Zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
13.6 Nach Beginn der Leistungserbringung besteht kein allgemeines vertragliches Recht des Kunden, gegen anteilige Rückzahlung vorzeitig aus einem befristeten B2B-Programm auszusteigen. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Vertragsbeendigung bleiben unberührt.
13.7 Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung richten sich Vergütungs-, Rückabwicklungs- und Schadenersatzansprüche nach dem anwendbaren Recht und den wirksam getroffenen Vereinbarungen. Bereits vollständig und vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
13.8 Nach Vertragsende enden zeitlich begrenzte Zugangs- und Nutzungsrechte, soweit nicht ausdrücklich eine darüber hinausgehende Nutzung vereinbart wurde. Insbesondere dürfen nicht dauerhaft lizenzierte Unterlagen und geschützte Programminhalte nach Vertragsende nicht weitergegeben, vervielfältigt, veröffentlicht oder für eigene Trainings gegenüber Dritten genutzt werden.
14. Höhere Gewalt und Drittplattformen
14.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegender Ereignisse, soweit die betroffene Partei angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung trifft. Dazu können insbesondere behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Arbeitskämpfe, großflächige Netzausfälle oder erhebliche Ausfälle wesentlicher Drittplattformen gehören.
14.2 Bei länger dauernden erheblichen Leistungshindernissen werden die Parteien nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzlösung, Terminverschiebung oder Anpassung der Durchführung abstimmen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
15. Referenzen und Kundenergebnisse
15.1 Ladylight darf Namen, Logos, Bildnisse, Aussagen, Screenshots oder konkrete Kundenergebnisse zu Werbezwecken nur verwenden, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung, Vereinbarung oder sonstige ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
15.2 Eine datenschutzrechtliche Einwilligung kann im gesetzlich vorgesehenen Umfang für die Zukunft widerrufen werden. Anonymisierte oder aggregierte Erfahrungswerte dürfen verwendet werden, soweit kein Personen- oder Unternehmensbezug mehr herstellbar ist.
16. Ergänzende digitale Leistungen und Kundenstudio®
16.1 Soweit der Kunde zusätzlich Kundenstudio® oder andere gesondert bezeichnete Software-, CRM-, Automatisierungs- oder Kommunikationsleistungen von Ladylight nutzt, gelten hierfür ergänzend die bei Vertragsschluss einbezogenen Zusatzbedingungen für Kundenstudio®.
16.2 Soweit Ladylight im Rahmen solcher Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt zusätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Vereinbarung über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV).
16.3 Bei Widersprüchen gehen die spezielleren Zusatzbedingungen für Kundenstudio® hinsichtlich der Nutzung von Kundenstudio® diesen allgemeinen AGB vor.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Die Parteien verpflichten sich, die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und wesentliche Änderungen, insbesondere von Rechnungs- und Kontaktdaten, zeitnah mitzuteilen.
17.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen und gesetzlich anerkannte Formen des Vertragsabschlusses bleiben unberührt.
17.3 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen eines anderen Staates, die ungeachtet einer Rechtswahl anwendbar sind, bleiben unberührt.
17.4 Erfüllungsort ist Wien. Soweit gesetzlich zulässig, wird für Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Ladylight vereinbart.
17.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Eine geltungserhaltende Reduktion oder Ersetzung zum wirtschaftlich möglichst ähnlichen Ergebnis erfolgt nur, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
Zusatzbedingungen Kundenstudio
B2B SaaS / Softwareplattform
Ladylight GmbH, Perfektastraße 61/7/2, 1230 Wien, Österreich, FN 488288x, UID ATU73197818
Stand: 25. September 2026
Diese Zusatzbedingungen ergänzen die allgemeinen AGB der Ladylight GmbH. Bei Widersprüchen gehen diese Zusatzbedingungen für die Nutzung von Kundenstudio vor.
1. Geltungsbereich und B2B-Nutzung
1.1 Kundenstudio wird ausschließlich Unternehmern für deren unternehmerische Tätigkeit bereitgestellt.
1.2 Der konkrete Tarif, Preis, Abrechnungszeitraum und enthaltene Funktionsumfang ergeben sich aus Checkout, Angebot oder Tarifbeschreibung.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Ladylight stellt für die Vertragsdauer Zugang zur cloudbasierten Plattform Kundenstudio bereit. Funktionen können insbesondere CRM, Kontakte, Kalender, E-Mail, SMS, Telefonie, Messenger, Funnels, Websites, Formulare, Automationen, Zahlungen, Reporting, Communities, Kurse und KI-Funktionen umfassen.
2.2 Kundenstudio® kann ganz oder teilweise auf HighLevel/LeadConnector und weiteren Drittanbietern basieren. Ladylight darf technische Anbieter und Integrationen austauschen, sofern der wesentliche Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
2.3 Ein Anspruch auf unveränderte Benutzeroberfläche, einzelne Integrationen oder dauerhaft unveränderte Funktionen besteht nicht.
3. Accounts und Sicherheit
3.1 Der Kunde schützt Zugangsdaten, verwaltet Benutzerrechte und entfernt nicht mehr berechtigte Nutzer unverzüglich.
3.2 Der Kunde informiert Ladylight unverzüglich über vermutete unbefugte Zugriffe.
4. Verantwortung des Kunden
4.1 Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über Daten, Inhalte, Empfänger, Kampagnen, Automationen und Integrationen.
4.2 Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für Rechtsgrundlagen und Einwilligungen, Datenschutzhinweise, Impressum, Cookies/Tracking, Werbe-E-Mails, SMS, Telefon- und Messenger-Marketing, Opt-outs, Inhalte, Rechte Dritter sowie branchenspezifische Pflichten.
4.3 Die technische Verfügbarkeit einer Funktion bedeutet nicht, dass ihre konkrete Nutzung durch den Kunden rechtlich zulässig ist. Ladylight erbringt durch Kundenstudio® keine Rechts- oder Steuerberatung.
5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
5.1 Soweit Ladylight personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Ladylight Auftragsverarbeiter. Es gilt die gesonderte AVV Kundenstudio® gemäß Art. 28 DSGVO als Bestandteil des Vertrags.
5.2 Der Kunde gewährleistet die Rechtmäßigkeit seiner Weisungen und der von ihm veranlassten Verarbeitungen.
5.3 Ladylight darf nach Maßgabe der AVV Unterauftragsverarbeiter einsetzen.
6. Verbotene Nutzung
6.1 Untersagt sind insbesondere Spam, Phishing, rechtswidrig beschaffte Kontaktlisten, Malware, Verletzungen von Rechten Dritter, Umgehung von Schutzmaßnahmen, rechtswidrige Inhalte und eine Nutzung, die Ladylight oder technische Anbieter erheblichen Sicherheits- oder Rechtsrisiken aussetzt.
7. Sperrung
7.1 Ladylight darf bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen, Spam, Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder erhebliche Zahlungsrückstände betroffene Funktionen oder den Zugang vorübergehend sperren. Bei behebbaren Verstößen wird grundsätzlich eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe eingeräumt; bei akuten Risiken ist eine sofortige Sperre zulässig.
8. Entgelt, Verbrauch und Rebilling
8.1 Grundentgelt und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem gebuchten Tarif. Preise verstehen sich im B2B-Bereich netto zuzüglich anwendbarer Steuern, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
8.2 Zusätzlich können nutzungsabhängige Kosten entstehen, insbesondere für E-Mail, SMS, Telefonie, Telefonnummern, WhatsApp, KI, Domains, Premium-Apps, Integrationen oder sonstige Drittleistungen.
8.3 Rabatte, Gutscheine, Freimonate oder eine kostenlose Grundgebühr erfassen Verbrauchskosten nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Ein 100%-Rabatt auf das SaaS-Grundentgelt macht Rebilling nicht automatisch kostenlos.
8.4 Der Kunde ermächtigt Ladylight beziehungsweise den Zahlungsdienstleister, fällige wiederkehrende und verbrauchsabhängige Entgelte über das hinterlegte Zahlungsmittel abzurechnen.
9. Preisänderungen
9.1 Ladylight darf das Grundentgelt für zukünftige Abrechnungsperioden bei sachlichem Grund anpassen, insbesondere bei Kostensteigerungen, erweitertem Leistungsumfang, gesetzlichen Anforderungen oder Änderungen wesentlicher Drittanbieter. Wesentliche Erhöhungen werden angemessen vorab angekündigt.
9.2 Bei einer wesentlichen Erhöhung des Grundentgelts erhält der Kunde, soweit keine feste Mindestlaufzeit entgegensteht, ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung.
9.3 Verbrauchsabhängige Drittanbieterpreise dürfen entsprechend geänderter Einkaufspreise oder Abrechnungsmodelle angepasst werden. Ein im Tarif ausgewiesener oder vereinbarter Aufschlag kann hinzukommen.
10. Verfügbarkeit und Drittanbieter
10.1 Eine ununterbrochene, vollkommen fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartungen, Updates, Internet-/Telekommunikationsstörungen und Ausfälle von Drittanbietern können die Nutzung vorübergehend einschränken.
10.2 Ladylight wird wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zur Behebung von Störungen im eigenen Einflussbereich treffen.
11. Keine Erfolgs- oder Zustellgarantie
11.1 Kundenstudio schuldet keine bestimmten Leads, Umsätze, Termine, Conversion-Raten, Zustellraten oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse.
11.2 Für die Zustellung von E-Mails/SMS/Messenger-Nachrichten oder die Erreichbarkeit von Anrufen besteht keine Garantie, da Provider, Spamfilter, Empfängereinstellungen und Drittanbieter Einfluss nehmen.
12. KI-Funktionen
12.1 KI-Ausgaben können falsch, unvollständig oder ungeeignet sein und müssen vor relevanter Verwendung eigenverantwortlich geprüft werden.
12.2 Der Kunde darf keine sensiblen oder besonders geschützten Daten in KI-Funktionen eingeben, sofern er nicht zuvor geprüft hat, dass dies für den konkreten Dienst rechtmäßig und vertraglich zulässig ist.
13. Geistiges Eigentum
13.1 Rechte an Kundenstudio, Ladylight-Templates, Snapshots, Workflows, Automationen, Trainings und sonstigen Ladylight-Inhalten verbleiben bei Ladylight beziehungsweise den Rechteinhabern.
13.2 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches Nutzungsrecht für sein eigenes Unternehmen. Weiterverkauf, Veröffentlichung, Unterlizenzierung oder systematische Weitergabe ist ohne Zustimmung untersagt. Kundeneigene Daten und Inhalte bleiben dem Kunden zugeordnet.
14. Datenexport und Vertragsende
14.1 Der Kunde exportiert benötigte Daten rechtzeitig vor Vertragsende. Nach Vertragsende kann der Zugang deaktiviert werden. Daten werden nach Maßgabe der AVV, gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und technischer Löschzyklen gelöscht oder zurückgegeben.
14.2 Eine dauerhafte Wiederherstellbarkeit nach Vertragsende wird nicht geschuldet.
15. Haftung
15.1 Ladylight haftet unbeschränkt bei Vorsatz und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Für grobe Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Haftung. Für leichte Fahrlässigkeit bei Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung im gesetzlich zulässigen B2B-Umfang ausgeschlossen.
15.2 Im gesetzlich zulässigen Umfang ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und reine Erwartungsschäden ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
15.3 Ladylight haftet nicht für vom Kunden verursachte Datenschutz-, Wettbewerbs-, Werbe- oder Inhaltsverstöße oder für unabhängige Drittanbieter, soweit Ladylight diese nicht zu vertreten hat.
16. Freistellung
16.1 Der Kunde hält Ladylight im gesetzlich zulässigen Umfang hinsichtlich berechtigter Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung, unzulässiger Werbung, fehlenden Einwilligungen, rechtswidrigen Inhalten oder Verletzungen von Rechten Dritter beruhen. Angemessene notwendige Rechtsverteidigungskosten sind umfasst.
17. Laufzeit und Coaching-Bundles
17.1 Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem Tarif. Ist Kundenstudio® während eines Ladylight-Premiumprogramms kostenlos oder vergünstigt enthalten, kann dieser Vorteil mit Ende des zugrunde liegenden Programms enden. Die weitere Nutzung kann vom Abschluss eines kostenpflichtigen Kundenstudio®-Abonnements abhängig gemacht werden.
18. Änderungen dieser Bedingungen
18.1 Ladylight darf diese Bedingungen bei sachlichem Grund für die Zukunft ändern, insbesondere aufgrund gesetzlicher, technischer oder sicherheitsbezogener Entwicklungen. Wesentliche Änderungen werden vorab mitgeteilt und dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen verschieben.
19. Recht und Gerichtsstand
19.1 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) Kundenstudio®
1. Gegenstand und Dauer
2. Rollen und Verantwortlichkeit
3. Art und Zweck der Verarbeitung
4. Datenarten und betroffene Personen
5. Besondere Kategorien personenbezogener Daten
6. Weisungen
7. Vertraulichkeit
8. Technische und organisatorische Maßnahmen
9. Unterauftragsverarbeiter
10. HighLevel und weitere technische Anbieter
11. Drittlandübermittlungen
12. Betroffenenrechte
13. Datenschutzverletzungen
14. Unterstützung nach Art. 32 bis 36 DSGVO
15. Nachweise und Audits
16. Löschung und Rückgabe
17. Haftung
18. Schlussbestimmungen
Anlage 1 – Subprozessoren / technische Lieferkette
Zweck: Bereitstellung und Betrieb der zugrunde liegenden CRM-, Automatisierungs-, Kommunikations- und Plattforminfrastruktur von Kundenstudio.